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Pkw - B Klassen Fahrschule Rolf Niemann

Klasse

Fahrzeug

Bemerkung

Mindestalter

 

Kfz (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A2 und A) mit:

  • zG max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung

  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn die zG der Zugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.
  • Einschluss: AM, L
  • Auch B 196 (A1) nach spezieller Beschulung!
  • Siehe Kl. B196
  • 18 Jahre
  • 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

Klasse

Fahrzeug

Bemerkung

Mindestalter

 

Kfz der Klasse B 196

  • Krafträder der Kl. A1, mit zu bis 11kW, 125 ccm und einem Leistungs- Gewichtsverhältnis von nicht mehr als 0,1 kW/kg
  • Vorbesitz: B minimal 5 Jahre
  • keine praktische- oder theoretische Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich
  •  
  • 25 Jahre
 

Klasse

Fahrzeug

Bemerkung

Mindestalter

 

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg,
    aber max. 4.250 kg
  • wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt
  • keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich
  •  
  • 18 Jahre
  • 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
  •  

Klasse

Fahrzeug

Bemerkung

Mindestalter

 

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
  • Vorbesitz: B
  • praktische Prüfung ja, aber keine Theorieprüfung
  • 18 Jahre
  • 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

zG = zulässige Gesamtmasse
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

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